Inzahlungnahme
Die Anrechnung des alten Fahrzeugs auf den Kaufpreis des neuen.
Der übliche Effekt ist eine Verrechnung: Ein großzügiger Anrechnungswert für das Altfahrzeug wird durch einen geringeren Nachlass auf das neue ausgeglichen — oder umgekehrt. Wer nur auf die Differenz schaut, kann den Vergleich mit anderen Angeboten nicht mehr sauber führen. Sinnvoll ist deshalb, zuerst den Preis des Neufahrzeugs ohne Inzahlungnahme auszuhandeln und erst danach über das Altfahrzeug zu sprechen.
Der Vergleichsmaßstab ist der erzielbare Privatverkaufspreis abzüglich des Aufwands: Inserat, Besichtigungen, Probefahrten, Abwicklung und das Risiko späterer Ansprüche des Käufers. Die Differenz zwischen Inzahlungnahme und Privatverkauf ist häufig vierstellig — ob sich der Aufwand lohnt, ist eine Rechnung, keine Gefühlsfrage. Zu klären ist außerdem der Bewertungsstichtag: Ein Wert, der Monate vor der Lieferung festgelegt wurde, kann bis zur Übergabe neu bewertet werden.