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ImmobilienEnergie

Heizkostenabrechnung

Die Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten auf die Nutzer eines Gebäudes.

Die Verordnung schreibt einen Mindestanteil verbrauchsabhängiger Abrechnung vor; der Grundkostenanteil deckt Verluste der Anlage und der Verteilung ab, die nicht individuell zurechenbar sind. Deshalb zahlt auch eine kaum beheizte Wohnung einen Sockelbetrag. Bei fernablesbarer Messtechnik müssen Nutzer unterjährig über ihren Verbrauch informiert werden.

Für Käufer einer Eigentumswohnung sind die Abrechnungen der letzten Jahre aufschlussreich: Sie zeigen den realen Energiebedarf des Gebäudes und der konkreten Einheit — deutlich belastbarer als der Energieausweis. Auffällig hohe Werte bei einzelnen Wohnungen können auf Lage im Gebäude, Wärmebrücken oder eine schlecht eingestellte Anlage hinweisen.

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