Sozialbindung
Eine Bindung an geförderten Wohnraum, die Miethöhe und Auswahl der Mieter beschränkt.
Typisch sind eine Obergrenze für die Miete und die Pflicht, nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Beides mindert den erzielbaren Ertrag gegenüber einer frei vermietbaren Wohnung — was sich im Kaufpreis niederschlagen sollte. Entscheidend für die Bewertung ist die Restlaufzeit der Bindung: Eine Wohnung, die in zwei Jahren frei wird, ist etwas anderes als eine mit fünfzehn Jahren Restbindung.
Für Selbstnutzer ist die Bindung meist ein Ausschlusskriterium, weil eine Eigennutzung während der Bindungszeit häufig nicht oder nur mit Genehmigung möglich ist. Für Kapitalanleger ist sie kalkulierbar, wenn Restlaufzeit, zulässige Miete und Anpassungsmöglichkeiten bekannt sind. Diese Angaben liefert die zuständige Förderstelle, nicht der Verkäufer.