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ImmobilienGewerbeimmobilie & Pacht

Dach und Fach

Sammelbegriff für die tragende Konstruktion und die Gebäudehülle — Dach, Fundament, Außenwände, tragende Teile.

Die Abgrenzung ist die wirtschaftlich wichtigste im Gewerbemietvertrag: Alles, was nicht ausdrücklich auf den Mieter übergeht, bleibt beim Eigentümer — und Dach- oder Fassadensanierungen sind die teuersten Einzelposten eines Bestandsobjekts. Manche Verträge wälzen Teile davon auf den Mieter ab oder deckeln die Beteiligung prozentual an der Jahresmiete.

Für Käufer ist das die Position, die eine scheinbar gute Rendite auflösen kann. Ein Objekt mit hoher Miete, aber vollständiger Dach-und-Fach-Last beim Eigentümer und einem dreißig Jahre alten Dach ist wirtschaftlich etwas anderes als ein Objekt mit weitgehender Überwälzung. Die Klausel gehört deshalb zusammen mit dem baulichen Zustand betrachtet, nie getrennt davon.

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