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ImmobilienGewerbeimmobilie & Pacht

Instandhaltungspflicht (Gewerbe)

Wer im Gewerbemietvertrag für Reparaturen und Erhalt der Mieträume zuständig ist — anders als bei Wohnraum oft weitgehend auf den Mieter abgewälzt.

Bei Wohnraum bleibt die Verantwortung für die Bausubstanz — Dach, tragende Wände, Fassade — grundsätzlich beim Vermieter. Im Gewerbemietrecht lässt sich das deutlich weiter auf den Mieter verlagern, wenn auch nicht grenzenlos: Der Bundesgerichtshof hat formularmäßigen Klauseln zur vollständigen Abwälzung von „Dach und Fach“ in bestimmten Konstellationen Grenzen gesetzt.

Vor der Unterschrift lohnt sich eine genaue Klärung, wer bei Heizung, Lüftung, Dach und Fassade zahlt, wenn etwas kaputtgeht. Sinnvoll ist oft eine vertraglich vereinbarte Kostenobergrenze pro Jahr, damit der Mieter nicht unbegrenzt für unvorhersehbare Großreparaturen haftet.

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