Verkehrssicherungspflicht
Die Pflicht des Eigentümers, Gefahren auf seinem Grundstück abzuwenden — etwa durch Räumen, Streuen, Beleuchtung, Baumkontrolle und Wartung technischer Anlagen.
Übertragen wird die Pflicht typischerweise auf Mieter oder Dienstleister. Beim Eigentümer verbleibt eine Auswahl- und Überwachungspflicht: Er muss den Dienstleister sorgfältig auswählen und stichprobenartig kontrollieren. Eine Klausel allein reicht also nicht — im Schadensfall wird gefragt, ob die Übertragung tatsächlich gelebt wurde.
Für Käufer bedeutet das, den Bestand an Wartungs- und Prüfverträgen zu erfassen: Aufzugsprüfung, Brandschutzanlagen, Elektroprüfung, Baumkontrollen, Winterdienst. Lücken darin sind ein unmittelbares Haftungsrisiko ab dem Tag des Nutzen-Lasten-Wechsels — und eines der wenigen, das sich mit einer Liste und wenigen Telefonaten vollständig schließen lässt.