CO2-Kostenaufteilung
Die Verteilung der CO2-Kosten aus fossilen Brennstoffen zwischen Vermieter und Mieter.
Die Logik dahinter: Ein Mieter kann den Zustand des Gebäudes nicht beeinflussen, der Eigentümer schon. Bei einem energetisch guten Gebäude trägt der Mieter den überwiegenden Teil, bei einem schlechten der Vermieter. Für Nichtwohngebäude gilt eine abweichende, einfachere Aufteilung.
Für Käufer einer Anlageimmobilie ist das ein laufender, nicht umlagefähiger Kostenblock, der in älteren Renditerechnungen fehlt — und der bei steigendem CO2-Preis wächst. Er wirkt damit als zusätzlicher wirtschaftlicher Anreiz für die energetische Sanierung und gehört in die Cashflow-Rechnung eines unsanierten Mehrfamilienhauses. Die Berechnung im Einzelfall erfolgt über die Heizkostenabrechnung.