Maklerprovision
Das Honorar des Maklers, meist 5,95 bis 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer.
Die Maklerprovision (auch Courtage) ist das Erfolgshonorar des Maklers und wird üblicherweise als Prozentsatz des Kaufpreises vereinbart — regional unterschiedlich, insgesamt meist zwischen 5,95 und 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer, die sich traditionell auf Käufer und Verkäufer aufteilen.
Seit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (Dezember 2020) gilt bei Verkäufen an Verbraucher ein Teilungsgebot: Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf der Käuferanteil höchstens so hoch sein wie der Verkäuferanteil. In der Praxis hat sich dadurch eine hälftige Teilung als Standard etabliert, der Käuferanteil liegt damit meist bei rund 3,57 Prozent des Kaufpreises. Der Käuferanteil ist erst fällig und muss erst gezahlt werden, wenn der Verkäufer nachweislich seinen eigenen Anteil bezahlt hat.
Relevanz je nach Rolle
- Makler
- Als Makler bist du seit dem Teilungsgebot verpflichtet, den Nachweis der eigenen Zahlung durch den Verkäufer zu dokumentieren, bevor du vom Käufer die Provision einfordern kannst.