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ImmobilienKaufvertrag

Maklervertrag

Die Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber über Vermittlung oder Nachweis einer Immobilie.

Beim einfachen Auftrag kann der Eigentümer parallel selbst verkaufen und weitere Makler beauftragen. Beim Alleinauftrag verpflichtet er sich, dies zu unterlassen; beim qualifizierten Alleinauftrag muss er Interessenten sogar an den Makler verweisen. Für Verkäufer bedeutet ein Alleinauftrag mehr Einsatz des Maklers, aber weniger Handlungsfreiheit — die Laufzeit sollte deshalb begrenzt sein.

Für Käufer ist relevant, dass ein Provisionsanspruch einen wirksamen Vertrag und einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Vertragsschluss voraussetzt. Ein bloßer Hinweis auf ein bereits bekanntes Objekt begründet ihn nicht ohne Weiteres. Wer eine Immobilie schon vorher kannte, sollte das dokumentieren, bevor er einen Besichtigungstermin bestätigt.

Die drei Maklervertrags-Formen unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Handlungsfreiheit der Verkäufer behält — vom einfachen Auftrag bis zum qualifizierten Alleinauftrag steigt die Bindung.

Sortieren nach:

Einfacher Auftrag

Eigener Verkauf möglich
Ja, jederzeit
Weitere Makler beauftragen
Ja
Selbst gefundene Interessenten melden
Nein
Handlungsfreiheit des Verkäufers
Hoch
Verbindlicher Einsatz des Maklers
Gering, keine Exklusivität

Alleinauftrag

Eigener Verkauf möglich
Nein, ausgeschlossen
Weitere Makler beauftragen
Nein
Selbst gefundene Interessenten melden
Nein
Handlungsfreiheit des Verkäufers
Eingeschränkt
Verbindlicher Einsatz des Maklers
Hoch, exklusiv beauftragt

Qualifizierter Alleinauftrag

Eigener Verkauf möglich
Nein, ausgeschlossen
Weitere Makler beauftragen
Nein
Selbst gefundene Interessenten melden
Ja
Handlungsfreiheit des Verkäufers
Am stärksten eingeschränkt
Verbindlicher Einsatz des Maklers
Hoch, exklusiv beauftragt

Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.

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