Maklervertrag
Die Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber über Vermittlung oder Nachweis einer Immobilie.
Beim einfachen Auftrag kann der Eigentümer parallel selbst verkaufen und weitere Makler beauftragen. Beim Alleinauftrag verpflichtet er sich, dies zu unterlassen; beim qualifizierten Alleinauftrag muss er Interessenten sogar an den Makler verweisen. Für Verkäufer bedeutet ein Alleinauftrag mehr Einsatz des Maklers, aber weniger Handlungsfreiheit — die Laufzeit sollte deshalb begrenzt sein.
Für Käufer ist relevant, dass ein Provisionsanspruch einen wirksamen Vertrag und einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Vertragsschluss voraussetzt. Ein bloßer Hinweis auf ein bereits bekanntes Objekt begründet ihn nicht ohne Weiteres. Wer eine Immobilie schon vorher kannte, sollte das dokumentieren, bevor er einen Besichtigungstermin bestätigt.
Die drei Maklervertrags-Formen unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Handlungsfreiheit der Verkäufer behält — vom einfachen Auftrag bis zum qualifizierten Alleinauftrag steigt die Bindung.
Einfacher Auftrag
- Eigener Verkauf möglich
- Ja, jederzeit
- Weitere Makler beauftragen
- Ja
- Selbst gefundene Interessenten melden
- Nein
- Handlungsfreiheit des Verkäufers
- Hoch
- Verbindlicher Einsatz des Maklers
- Gering, keine Exklusivität
Alleinauftrag
- Eigener Verkauf möglich
- Nein, ausgeschlossen
- Weitere Makler beauftragen
- Nein
- Selbst gefundene Interessenten melden
- Nein
- Handlungsfreiheit des Verkäufers
- Eingeschränkt
- Verbindlicher Einsatz des Maklers
- Hoch, exklusiv beauftragt
Qualifizierter Alleinauftrag
- Eigener Verkauf möglich
- Nein, ausgeschlossen
- Weitere Makler beauftragen
- Nein
- Selbst gefundene Interessenten melden
- Ja
- Handlungsfreiheit des Verkäufers
- Am stärksten eingeschränkt
- Verbindlicher Einsatz des Maklers
- Hoch, exklusiv beauftragt
Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.