Verwaltervertrag (Ferienimmobilie)
Vertrag mit einem Vermietungsmanagement, das Gästekommunikation, Reinigung und Belegung übernimmt.
Wer eine Ferienimmobilie nicht selbst vermarkten will, beauftragt meist einen spezialisierten Verwalter oder Vermietungspool, der Buchungsportale bespielt, Gäste betreut, Reinigung organisiert und oft auch die Kurtaxe-Abführung übernimmt. Die Provision liegt üblicherweise zwischen 15 und 30 Prozent der Nettomieteinnahmen, teils gestaffelt nach Auslastung.
Zwei Klauseln entscheiden über die tatsächliche Nutzbarkeit für den Eigentümer selbst: das Eigennutzungsrecht, das festlegt, wie viele Wochen im Jahr der Eigentümer die Immobilie selbst nutzen darf, ohne Mietausfall vergüten zu müssen, und die Kündigungsfrist, die oft ein bis zwei Jahre beträgt. Wer beides vor der Unterschrift nicht genau prüft, bindet sich länger und enger, als ihm bei der Besichtigung bewusst war.