Grundsteuer
Eine laufende Steuer auf Grundbesitz, die die Gemeinde erhebt.
Nach der Neuregelung ab 2025 wenden nicht alle Länder dasselbe Modell an: Neben dem Bundesmodell existieren abweichende Landesmodelle, die teils auf Flächen, teils auf Bodenwerten aufsetzen. Die Belastung für ein konkretes Objekt lässt sich daher nicht bundesweit einheitlich abschätzen, sondern nur anhand des im jeweiligen Land geltenden Modells und des kommunalen Hebesatzes.
Für die Kaufentscheidung ist die Grundsteuer eine dauerhafte Position der laufenden Kosten, die anders als die Tilgung nie endet. Weil Hebesätze kommunal beschlossen und angepasst werden, ist der aktuelle Bescheid des Verkäufers eine Momentaufnahme. Sinnvoll ist, den Bescheid als Unterlage anzufordern und die Größenordnung als laufende Belastung einzuplanen — nicht als Nebensächlichkeit unter den Nebenkosten.