ImmobilienBau & Technik
Bäume und Gartenanlage
Der Bewuchs auf dem Grundstück.
Wer ein Grundstück mit altem Baumbestand kauft und mit einer Fällung oder einem Anbau plant, sollte vorab die kommunale Baumschutzsatzung prüfen. Genehmigungen werden nicht selbstverständlich erteilt, und Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen können auferlegt werden. Fällungen ohne Genehmigung sind bußgeldbewehrt.
Technisch relevant sind Wurzeln, die Leitungen, Beläge oder Fundamente schädigen können, sowie die Verkehrssicherungspflicht: Der Eigentümer haftet für Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume und muss den Bestand regelmäßig kontrollieren. Bei Grundstücken mit großem Altbestand gehört das in die laufende Kostenrechnung — Baumpflege durch Fachbetriebe ist nicht trivial.