Bauzeitzinsen
Die Zinsen, die auf bereits abgerufene Darlehensteile während der Bauphase anfallen.
Zu unterscheiden sind sie von den Bereitstellungszinsen: Diese fallen auf noch nicht abgerufene Beträge an, Bauzeitzinsen auf die bereits ausgezahlten. Beide zusammen ergeben in der Bauphase eine Belastung, die mit jedem Baufortschritt steigt — und zwar zusätzlich zur Miete für die bisherige Wohnung.
Für die Haushaltsplanung ist das der kritische Zeitraum eines Bauvorhabens. Manche Banken vereinbaren einen tilgungsfreien Beginn, um die Belastung zu dämpfen; das verschiebt allerdings die Tilgung nach hinten. Sinnvoll ist, die Doppelbelastung über die geplante Bauzeit plus einen Verzögerungspuffer zu rechnen — Bauzeitverlängerungen sind die Regel, nicht die Ausnahme.
Bauzeitzinsen laufen auf jeden bereits abgerufenen Darlehensteil, schon bevor das Gebäude nutzbar ist — meist zusätzlich zur Miete der bisherigen Wohnung.
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Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.