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FahrzeugeZulassung & Recht

Außerbetriebsetzung

Die Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.

Beim Verkauf ist die Außerbetriebsetzung eine der beiden sauberen Varianten — die andere ist die sofortige Umschreibung auf den Käufer. Solange ein Fahrzeug auf den bisherigen Halter zugelassen bleibt, laufen dessen Steuer- und Versicherungspflicht sowie die Halterverantwortung weiter. Deshalb sollte der Kaufvertrag eine Frist für die Ummeldung und die Pflicht zur Vorlage einer Bestätigung enthalten.

Nach der Abmeldung bleibt das Kennzeichen für eine begrenzte Zeit reserviert und kann bei einer Wiederzulassung erneut verwendet werden. Wichtig für den Käufer eines abgemeldeten Fahrzeugs: Für die Fahrt zur Zulassungsstelle oder nach Hause braucht es ein Kurzzeitkennzeichen oder einen Transport — auch eine kurze Strecke ohne Zulassung ist nicht zulässig.

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