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ImmobilienGewerbeimmobilie & Pacht

Verkehrswertermittlung

Die Ermittlung des Werts, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.

Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern dominiert das Vergleichswertverfahren, bei vermieteten Objekten das Ertragswertverfahren, bei besonderen Objekten ohne Vergleichsmarkt das Sachwertverfahren. Der Beleihungswert der Bank liegt aus Vorsichtsgründen darunter, der steuerliche Wert folgt eigenen, typisierten Regeln — drei Zahlen für dasselbe Objekt, die selten übereinstimmen.

Für Kaufinteressenten ist ein Verkehrswertgutachten selten nötig, aber die Systematik hilft bei der Preisbeurteilung: Bei einer Anlageimmobilie ist die nachhaltig erzielbare Miete die zentrale Größe, nicht die aktuelle; bei einem Eigenheim entscheiden Vergleichsfälle in der Lage. Gutachten werden zudem in Erbauseinandersetzungen, bei Scheidungen und gegenüber dem Finanzamt eingesetzt — dort können sie sich unmittelbar rechnen.

Verkehrswert, Beleihungswert und steuerlicher Wert sind drei unterschiedliche Zahlen für dasselbe Objekt, die selten übereinstimmen — welcher zählt, hängt vom Zweck ab, nicht von einem einzig 'wahren' Wert.

Sortieren nach:

Beleihungswert

Zweck
Vorsichtige, langfristige Werteinschätzung der Bank
Höhe im Vergleich
Meist darunter, aus Vorsichtsgründen
Verfahren
Bankinterne, konservative Verfahren
Verwendung
Kreditvergabe und -besicherung

Steuerlicher Wert

Zweck
Typisierte Bewertung nach eigenen Regeln
Höhe im Vergleich
Folgt eigenen Regeln, weicht oft ab
Verfahren
Gesetzlich typisierte Verfahren
Verwendung
Erbschaft-, Schenkung- und Grundsteuer

Verkehrswert

Zweck
Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbarer Preis
Höhe im Vergleich
Marktnah
Verfahren
Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren je nach Objektart
Verwendung
Kauf, Verkauf, Erbauseinandersetzung, Scheidung

Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.

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