Verkehrswertermittlung
Die Ermittlung des Werts, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern dominiert das Vergleichswertverfahren, bei vermieteten Objekten das Ertragswertverfahren, bei besonderen Objekten ohne Vergleichsmarkt das Sachwertverfahren. Der Beleihungswert der Bank liegt aus Vorsichtsgründen darunter, der steuerliche Wert folgt eigenen, typisierten Regeln — drei Zahlen für dasselbe Objekt, die selten übereinstimmen.
Für Kaufinteressenten ist ein Verkehrswertgutachten selten nötig, aber die Systematik hilft bei der Preisbeurteilung: Bei einer Anlageimmobilie ist die nachhaltig erzielbare Miete die zentrale Größe, nicht die aktuelle; bei einem Eigenheim entscheiden Vergleichsfälle in der Lage. Gutachten werden zudem in Erbauseinandersetzungen, bei Scheidungen und gegenüber dem Finanzamt eingesetzt — dort können sie sich unmittelbar rechnen.
Verkehrswert, Beleihungswert und steuerlicher Wert sind drei unterschiedliche Zahlen für dasselbe Objekt, die selten übereinstimmen — welcher zählt, hängt vom Zweck ab, nicht von einem einzig 'wahren' Wert.
Beleihungswert
- Zweck
- Vorsichtige, langfristige Werteinschätzung der Bank
- Höhe im Vergleich
- Meist darunter, aus Vorsichtsgründen
- Verfahren
- Bankinterne, konservative Verfahren
- Verwendung
- Kreditvergabe und -besicherung
Steuerlicher Wert
- Zweck
- Typisierte Bewertung nach eigenen Regeln
- Höhe im Vergleich
- Folgt eigenen Regeln, weicht oft ab
- Verfahren
- Gesetzlich typisierte Verfahren
- Verwendung
- Erbschaft-, Schenkung- und Grundsteuer
Verkehrswert
- Zweck
- Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbarer Preis
- Höhe im Vergleich
- Marktnah
- Verfahren
- Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren je nach Objektart
- Verwendung
- Kauf, Verkauf, Erbauseinandersetzung, Scheidung
Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.