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ImmobilienEigentumswohnung

Umlaufbeschluss

Ein Beschluss, der ohne Versammlung in Textform gefasst wird.

Der Vorteil liegt in der Geschwindigkeit: Eilige Entscheidungen — eine dringende Reparatur, die Beauftragung eines Gutachters — lassen sich fassen, ohne auf die nächste Versammlung zu warten. Der Nachteil ist das Einstimmigkeitserfordernis, an dem viele Umlaufverfahren scheitern, weil ein einzelner Eigentümer nicht antwortet.

Seit der Reform kann die Gemeinschaft für einen konkreten Gegenstand beschließen, dass dafür die Mehrheit im Umlaufverfahren genügt. Für Käufer ist die Beschlusssammlung die Stelle, an der auch Umlaufbeschlüsse dokumentiert sein müssen — fehlen sie dort, ist das ein Hinweis auf unsaubere Verwaltung.