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ImmobilienFerienimmobilie & Vermietung

Übernachtungssteuer

Kommunale Steuer auf private Übernachtungen — anders als die Kurtaxe nicht zweckgebunden für Tourismusinfrastruktur.

Anders als die Kurtaxe, die zweckgebunden touristische Infrastruktur finanziert, ist die Übernachtungssteuer eine allgemeine kommunale Aufwandsteuer auf private Übernachtungen — das Geld fließt in den regulären Haushalt der Stadt. Rechtsgrundlage und Bezeichnung unterscheiden sich von Kommune zu Kommune stark, entsprechend uneinheitlich sind auch Höhe und Berechnungsmethode (fester Betrag pro Nacht oder Prozentsatz des Übernachtungspreises).

Für Vermieter zählt vor allem: Wo beide Abgaben nebeneinander existieren, sind es zwei getrennte Meldewege mit eigenen Fristen, nicht eine gemeinsame Zahlung. Vor dem Start einer Ferienvermietung lohnt sich deshalb eine vollständige Abfrage beim Ordnungsamt, welche Abgaben am konkreten Standort überhaupt greifen.

Siehe auch

Passendes WerkzeugGemly Vermietung