Kauf bricht nicht Miete
Wer eine vermietete Wohnung kauft, tritt automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein.
Das gilt unabhängig davon, ob der Mietvertrag günstig oder ungünstig ist. Eine seit Jahren nicht angepasste Miete, eine vereinbarte Modernisierungsbeschränkung oder ein Mietermehrpersonenhaushalt mit besonderem Schutz gehen unverändert auf den Käufer über. Der Mietvertrag im Original — nicht die Zusammenfassung des Maklers — gehört deshalb zu den Unterlagen, die vor der Kaufentscheidung geprüft werden.
Praktisch wichtig sind außerdem die Kaution, die nachweislich übergeben werden muss, offene Nebenkostenabrechnungen und die Frage, ob Modernisierungen bereits umgelegt wurden. Wer mit dem Gedanken kauft, selbst einzuziehen, sollte sich vorher mit Eigenbedarf und den Kündigungssperrfristen bei umgewandeltem Wohnraum befassen — der Zeithorizont ist oft länger als erwartet.