ImmobilienGewerbeimmobilie & Pacht
Staffelmiete
Im Vertrag von vornherein festgelegte, stufenweise steigende Miete über die Laufzeit.
Bei der Staffelmiete legt der Vertrag von Beginn an fest, wann die Miete um welchen Betrag steigt — etwa alle zwei Jahre um einen festen Euro-Betrag oder Prozentsatz. Das unterscheidet sie von der Indexmiete, die sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientiert statt an vorab festgelegten Stufen.
Für langfristige Gewerbemietverträge ist die Staffelmiete beliebt, weil sie beiden Seiten Planungssicherheit gibt. Das Risiko liegt in der Vorhersage: Steigt die tatsächliche Inflation stärker als die vereinbarten Stufen, verliert der Vermieter real; bleibt sie dahinter zurück, zahlt der Mieter mehr, als es eine Indexbindung verlangt hätte.