Kauf unter Ehegatten
Beim Immobilienerwerb von Verheirateten spielt der Güterstand eine Rolle.
Wer allein im Grundbuch steht, ist alleiniger Eigentümer — der Güterstand ändert daran nichts, wirkt aber im Trennungsfall über den Zugewinnausgleich. Verfügt ein Ehegatte über sein Vermögen im Ganzen, kann die Zustimmung des anderen erforderlich sein; ob das greift, hängt vom Verhältnis des Objekts zum Gesamtvermögen ab. Bei Gütertrennung gelten andere Regeln.
Praktisch relevant sind drei Fragen: Wer soll ins Grundbuch, in welchen Anteilen, und was soll bei Trennung oder Tod gelten. Diese Fragen betreffen Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht gleichzeitig — Übertragungen zwischen Ehegatten können etwa schenkungsteuerlich relevant werden. Die Gestaltung gehört vor den Notartermin und in die rechtliche und steuerliche Beratung.