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ImmobilienFinanzierung

Gemeinsame Finanzierung

Der gemeinsame Erwerb und die gemeinsame Finanzierung durch zwei oder mehr Personen.

Im Grundbuch werden Anteile eingetragen, üblicherweise nach eingebrachtem Kapital; gegenüber der Bank besteht dagegen Gesamtschuld. Diese Trennung wird regelmäßig übersehen: Wer ein Viertel besitzt, haftet trotzdem für das ganze Darlehen. Ein späteres Ausscheiden aus dem Vertrag setzt die Zustimmung der Bank voraus, die dann prüft, ob die verbleibende Person allein tragfähig ist.

Bei unverheirateten Paaren empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung, die regelt, wer welche Beiträge leistet, wie ungleiche Einlagen behandelt werden, was bei Trennung geschieht und wer ein Vorkaufs- oder Übernahmerecht hat. Ohne solche Regelung führt die Auseinandersetzung häufig zur Teilungsversteigerung — dem wirtschaftlich schlechtesten aller Wege. Die Gestaltung gehört in die rechtliche Beratung.

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