Zum Inhalt springen
Zurück zum Lexikon
ImmobilienKosten & Steuern

Handwerkerleistungen

Für Arbeiten im selbstgenutzten Haushalt kann ein Teil der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Begünstigt ist ein Prozentsatz der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten bis zu einem Höchstbetrag; für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung oder Gartenpflege gilt ein eigener, höherer Rahmen. Der Abzug erfolgt nicht von den Einkünften, sondern von der Steuerschuld — er wirkt damit unabhängig vom persönlichen Steuersatz.

Zwei Formalien entscheiden über den Abzug: Die Rechnung muss den Lohnanteil gesondert ausweisen, und die Zahlung muss über das Konto erfolgen — Barzahlung schließt den Abzug aus, selbst mit Quittung. Bei größeren Maßnahmen lohnt es, den Lohnanteil vorab im Angebot ausweisen zu lassen und Arbeiten gegebenenfalls über zwei Kalenderjahre zu verteilen, um den Höchstbetrag zweimal zu nutzen. Die konkrete Anwendung gehört in die steuerliche Beratung.

Passendes WerkzeugKostenplan