Widerrufsrecht beim Fahrzeugkauf
Bei einem Kauf, der ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande kommt, besteht gegenüber einem Unternehmer in der Regel ein Widerrufsrecht.
Entscheidend ist, wie der Vertrag zustande kam, nicht wo das Fahrzeug abgeholt wird. Wird der Vertrag online oder telefonisch geschlossen und das Fahrzeug später abgeholt, kann das Fernabsatzrecht greifen; wird im Autohaus unterschrieben, greift es nicht. Bei Privatverkäufen besteht ohnehin kein Widerrufsrecht, weil es nur gegenüber Unternehmern gilt.
Praktisch wichtig sind die Folgen des Widerrufs: Für einen Wertverlust durch Nutzung, die über die reine Prüfung hinausgeht, kann Wertersatz anfallen, und die Rücksendung beziehungsweise Rückführung ist zu organisieren. Ob ein Widerruf im Einzelfall besteht und wirtschaftlich sinnvoll ist, gehört in die Rechtsberatung — pauschale Aussagen aus Foren führen hier regelmäßig in die Irre.