Verbindliche Bestellung
Das übliche Formular beim Neuwagenkauf: Der Käufer gibt ein verbindliches Angebot ab, an das er für eine bestimmte Frist gebunden ist.
Die Konstruktion wirkt asymmetrisch und ist es auch: Der Käufer ist gebunden, der Händler noch nicht. Die Bindungsfrist ist im Formular geregelt und beträgt üblicherweise einige Wochen. Wer sich anders entscheidet, kommt aus der Bindung in der Regel nicht ohne Weiteres heraus — bei einer Nichtabnahme werden häufig pauschalierte Schadensersatzbeträge fällig, die im Formular ausgewiesen sind.
Für die Kaufentscheidung heißt das, alle Punkte vor der Unterschrift zu klären: Ausstattung im Detail, Liefertermin, Preisbindung, Behandlung von Modelländerungen, Inzahlungnahme des Altfahrzeugs mit Bewertungsstichtag. Nachverhandlungen nach Abgabe der Bestellung sind praktisch chancenlos, weil die stärkere Position dann beim Händler liegt.