Kauf von privat oder vom Händler
Beim Händlerkauf besteht gesetzliche Sachmängelhaftung, beim Privatkauf kann sie ausgeschlossen werden.
Der Unterschied ist erheblich: Beim Händler haftet der Verkäufer für Mängel, die bei Übergabe vorlagen, und trägt in der Anfangszeit die Beweislast. Beim Privatkauf trägt der Käufer das Risiko fast vollständig — der übliche Ausschluss ist wirksam, solange der Verkäufer nichts arglistig verschweigt und keine Eigenschaften ausdrücklich zusichert.
Eine praktische Grauzone sind gewerbliche Verkäufer, die als Privatpersonen auftreten, um den Ausschluss zu nutzen. Indizien sind eine hohe Zahl an Inseraten, wechselnde Fahrzeuge unter derselben Telefonnummer oder ein Verkauf auf offener Fläche. Wer darauf hereinfällt, hat rechtlich zwar häufig Ansprüche, muss die Gewerblichkeit aber erst beweisen. Für die Kaufentscheidung heißt das: Der Preisvorteil beim Privatkauf ist der Gegenwert für ein übernommenes Risiko, keine geschenkte Ersparnis.