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FahrzeugeKauf & Vertrag

Lieferterminvereinbarung

Die Regelung, wann ein bestelltes Fahrzeug geliefert wird.

Der Unterschied zwischen verbindlichem und unverbindlichem Termin ist erheblich. Bei einem unverbindlichen Termin muss der Käufer nach dessen Überschreitung in der Regel eine angemessene Frist setzen, bevor er zurücktreten kann; erst dann greifen Rücktritt und gegebenenfalls Schadensersatz. Ein fest zugesagter Termin verschafft eine deutlich stärkere Position.

Praktisch relevant wird das, wenn am Liefertermin etwas hängt: gekündigter Leasingvertrag des Vorgängerfahrzeugs, Verkauf des Altwagens, ein beruflicher Bedarf. Wer darauf angewiesen ist, sollte den Termin verbindlich vereinbaren lassen oder die Übergangszeit einplanen. Ebenfalls in den Vertrag gehört, was bei zwischenzeitlichen Preiserhöhungen oder Modellwechseln gilt.

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