Vorweggenommene Erbfolge
Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten anstelle einer Vererbung.
Der wesentliche Effekt liegt in der Nutzung der Freibeträge, die in Abständen erneut zur Verfügung stehen — gestaffelte Übertragungen können die Steuerlast gegenüber einer einmaligen Vererbung deutlich senken. Behält der Übergeber Nießbrauch oder Wohnrecht, mindert dessen Kapitalwert den steuerlichen Wert der Zuwendung zusätzlich; im Gegenzug bleibt die Immobilie faktisch gebunden und ist schwerer zu beleihen oder zu verkaufen.
Die Kehrseite wird oft unterschätzt: Die Übertragung ist grundsätzlich endgültig. Zerwürfnis, Pflegebedürftigkeit, Insolvenz oder Scheidung des Beschenkten können die Situation verändern, ohne dass ein Rückweg besteht — es sei denn, im Vertrag sind Rückforderungsrechte vereinbart. Genau diese Klauseln sind der eigentliche Kern eines Überlassungsvertrags. Die Gestaltung gehört zwingend in die rechtliche und steuerliche Beratung.