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ImmobilienKosten & Steuern

Verluste aus Vermietung

Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, entstehen negative Einkünfte, die mit anderen Einkünften verrechnet werden können.

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung zu ortsüblichen Konditionen wird die Überschusserzielungsabsicht in der Regel unterstellt — auch wenn in den ersten Jahren durch Zinsen und Sanierungen Verluste anfallen. Anders liegt es bei verbilligter Vermietung, bei Ferienwohnungen mit Selbstnutzung und bei Konstellationen, in denen ein Verkauf innerhalb weniger Jahre angelegt ist; dort kann eine Prognose verlangt werden.

Wirtschaftlich ist Vorsicht geboten bei Angeboten, deren Attraktivität wesentlich auf der Verlustverrechnung beruht. Ein Steuervorteil ist kein Ertrag, und eine Immobilie, die dauerhaft Verluste produziert, wird durch die Verrechnung nicht rentabel — sie wird nur weniger unrentabel. Die Prüfung, ob die Verluste anerkannt werden, gehört in die steuerliche Beratung.

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