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FahrzeugeKauf & Vertrag

Gebrauchtwagenkaufvertrag

Der Vertrag zwischen Privatpersonen unterscheidet sich rechtlich deutlich vom Kauf beim Händler.

Ein Gebrauchtwagenkaufvertrag ist formfrei gültig — mündlich, per Handschlag, sogar stillschweigend. Trotzdem lohnt sich die Schriftform immer, weil sie im Streitfall beweist, was wirklich vereinbart wurde: Kilometerstand, Unfallfreiheit, mitverkauftes Zubehör, Übergabetermin. Ohne schriftlichen Vertrag steht im Zweifel Aussage gegen Aussage.

Der entscheidende Unterschied liegt zwischen Privatkauf und Kauf beim Händler. Verkauft eine Privatperson an eine andere, kann die Sachmängelhaftung vollständig ausgeschlossen werden — Standardklausel in fast jedem privaten Kaufvertrag. Verkauft ein Händler an eine Privatperson (Verbrauchsgüterkauf), ist ein Ausschluss unwirksam; die Haftung lässt sich höchstens auf ein Jahr verkürzen.

Relevanz je nach Rolle

Käufer
Ohne schriftlichen Vertrag ist im Streitfall kaum zu beweisen, was zugesichert wurde.
Händler
Als gewerblicher Verkäufer an Privatpersonen gilt zwingendes Gewährleistungsrecht — der Ausschluss ist unwirksam.
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