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FahrzeugeZustand & Technik

Rückrufaktion

Die Aufforderung des Herstellers oder der Behörde, ein Fahrzeug wegen eines Mangels in die Werkstatt zu bringen.

Zu unterscheiden sind freiwillige Serviceaktionen des Herstellers und verpflichtende Rückrufe, die von der zuständigen Behörde überwacht werden. Bei Letzteren droht bei anhaltender Nichtbefolgung die Betriebsuntersagung. Ob für ein konkretes Fahrzeug offene Rückrufe bestehen, lässt sich über die Fahrzeugidentifikationsnummer beim Hersteller oder der Behörde abfragen.

Beim Gebrauchtwagenkauf gehört diese Abfrage zur Standardprüfung — sie kostet nichts und deckt einen Punkt ab, den der Verkäufer möglicherweise selbst nicht kennt. Relevant ist außerdem, ob ein durchgeführter Rückruf Auswirkungen auf Verbrauch, Leistung oder Restwert hatte; bei einigen Softwareaktualisierungen war das Gegenstand längerer Auseinandersetzungen.

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