Reimport / EU-Neuwagen
Neuwagen, die über einen EU-Vertriebsweg günstiger importiert werden als beim inländischen Händler.
Der freie Warenverkehr in der EU erlaubt es, ein und dasselbe Modell dort zu kaufen, wo es günstiger angeboten wird, und es anschließend nach Deutschland zu bringen. Die Herstellergarantie gilt dabei grundsätzlich EU-weit weiter, unabhängig vom Kaufland — ein wichtiger Unterschied zum sogenannten Grauimport aus Nicht-EU-Ländern, bei dem das nicht automatisch gilt.
Der Preisvorteil hat einen Preis an anderer Stelle: Sonderausstattung nach deutschem Standard (z. B. bestimmte Anhängerkupplungen, Warndreieck-Vorschriften) fehlt oft und muss nachgerüstet werden, die Lieferzeit ist länger, und je nach Herkunftsland kann für die Zulassung ein technisches Vollgutachten nötig sein.