Hauptuntersuchung (HU)
Die gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung, meist alle zwei Jahre.
Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO prüft die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs — bei den meisten Pkw alle zwei Jahre, bei fabrikneuen Fahrzeugen erstmals nach drei Jahren. Festgestellte Mängel werden in drei Stufen eingeteilt: geringe Mängel (keine Konsequenz), erhebliche Mängel (Nachbesserungsfrist) und gefährliche Mängel (sofortiges Fahrverbot).
Für den Gebrauchtwagenkauf zeigt das Prüfdatum auf der Plakette, wie viel Zeit bis zur nächsten Untersuchung bleibt — relevant für die Preisverhandlung, wenn die HU kurz bevorsteht. Eine frisch bestandene HU ist aber kein Ersatz für eine eigene Prüfung: Sie bestätigt nur die Verkehrssicherheit zum Prüfzeitpunkt, keine Garantie für den Zustand danach. Der tatsächliche Prüfbericht mit der Mängelliste sagt mehr als die Plakette allein.