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FahrzeugeZulassung & Recht

ABE und Teilegutachten

Zwei Nachweisformen für Zubehör- und Umbauteile.

In der Praxis geht es um Felgen, Fahrwerke, Auspuffanlagen, Anhängerkupplungen, Beleuchtung und Anbauteile. Entscheidend ist, ob der konkrete Fahrzeugtyp im Geltungsbereich des Nachweises aufgeführt ist und ob die dort genannten Auflagen eingehalten wurden — etwa bestimmte Reifengrößen oder Nacharbeiten an Radläufen. Ein Nachweis für ein anderes Modell nützt nichts.

Beim Gebrauchtwagenkauf ist das ein Prüfpunkt mit direkten Folgen: Fehlen bei nachgerüsteten Teilen die zugehörigen Unterlagen oder die Eintragung, kann die Betriebserlaubnis erloschen sein — mit Konsequenzen für Versicherungsschutz und Hauptuntersuchung. Die Unterlagen sollten deshalb bei der Übergabe vollständig übergeben und mit den tatsächlich verbauten Teilen abgeglichen werden.

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