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ImmobilienKosten & Steuern

Zweitwohnungssteuer

Eine kommunale Steuer auf das Innehaben einer Nebenwohnung.

Bemessungsgrundlage ist meist die Jahreskaltmiete oder ein daraus abgeleiteter Wert, der Satz liegt je nach Kommune im niedrigen bis mittleren zweistelligen Prozentbereich. Betroffen sind neben klassischen Zweitwohnsitzen von Pendlern und Studierenden auch Ferienimmobilien — dort entfällt die Steuer häufig nur, wenn eine reine Vermietungsabsicht nachgewiesen wird und Eigennutzung ausgeschlossen ist.

Für die Kaufentscheidung bei einer Ferienimmobilie ist das ein laufender Kostenblock, der in Renditerechnungen regelmäßig fehlt. Zu klären ist er vor dem Kauf bei der Gemeinde — zusammen mit möglichen Beschränkungen der Fremdvermietung, die in touristischen Orten ebenfalls kommunal geregelt sein können. Ob eine Befreiung im Einzelfall greift, gehört in die steuerliche Beratung.

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