Kurzzeitvermietung in der WEG
Die tageweise Vermietung einer Eigentumswohnung an wechselnde Gäste.
Ist eine Einheit als Wohnung zweckbestimmt, gilt die Vermietung an wechselnde Gäste nach der Rechtsprechung überwiegend noch als zulässige Wohnnutzung — ein Verbot erfordert deshalb regelmäßig eine Änderung der Gemeinschaftsordnung mit entsprechend hohen Anforderungen. Umgekehrt können Eigentümer bei erheblichen Störungen Unterlassungsansprüche haben.
Unabhängig davon greifen kommunale Zweckentfremdungssatzungen: In vielen Städten ist die dauerhafte Nutzung von Wohnraum für Kurzzeitvermietung genehmigungspflichtig oder auf eine begrenzte Zahl von Tagen beschränkt, teils mit Registrierungspflicht. Wer eine Wohnung mit dieser Absicht kauft, sollte beide Ebenen vor der Kaufentscheidung prüfen — Teilungserklärung und Kommune.