Eigentumsumschreibung
Der Moment, in dem du wirklich Eigentümer wirst.
Weder der Kaufvertrag noch die Zahlung des Kaufpreises machen dich zum rechtlichen Eigentümer — das geschieht erst mit der Eigentumsumschreibung, also der Eintragung deines Namens als Eigentümer im Grundbuch. Bis dahin bist du wirtschaftlich zwar meist schon abgesichert (durch die Auflassungsvormerkung und den bereits gezahlten Kaufpreis), rechtlich gehört das Grundstück aber noch dem Verkäufer.
Voraussetzung für die Umschreibung ist unter anderem die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, die bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Da der Steuerbescheid erst nach der Beurkundung erstellt wird und dann eine Zahlungsfrist läuft, liegen zwischen Beurkundung und tatsächlicher Eigentumsumschreibung häufig zwei bis vier Monate — manchmal auch deutlich länger, je nach Auslastung des zuständigen Grundbuchamts.