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ImmobilienKaufvertrag

Rücktrittsrecht im Kaufvertrag

Ein Immobilienkaufvertrag kennt kein allgemeines Widerrufsrecht.

Der häufigste Irrtum lautet, eine geplatzte Finanzierung berechtige zum Rücktritt. Sie tut es nicht — die Beschaffung des Geldes ist Risiko des Käufers. Bleibt der Kaufpreis aus, kann der Verkäufer nach Fristsetzung zurücktreten und Schadensersatz verlangen; die Kosten der Beurkundung bleiben in aller Regel beim Käufer hängen.

Vereinbaren lassen sich Rücktrittsrechte trotzdem, etwa für den Fall, dass eine behördliche Genehmigung ausbleibt oder eine Bedingung nicht eintritt. Solche Klauseln müssen in die Urkunde und werden vom Verkäufer nur selten akzeptiert, wenn mehrere Interessenten bereitstehen. Wo sie fehlen, bleibt nur die Reihenfolge als Schutz: verbindliche Darlehenszusage vor Beurkundung, nicht danach.

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