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ImmobilienBau & Technik

Aufzug im Wohngebäude

Eine Aufzugsanlage im Mehrfamilienhaus.

Aufzüge unterliegen wiederkehrenden Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen und benötigen einen Wartungsvertrag; beides läuft dauerhaft. Ältere Anlagen erreichen nach einigen Jahrzehnten das Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, und eine Modernisierung oder ein Austausch geht in der Gemeinschaft schnell in den sechsstelligen Bereich — verteilt auf die Einheiten nach dem geltenden Schlüssel.

Für Käufer sind daher zwei Dinge zu prüfen: das Alter der Anlage und der Stand der Erhaltungsrücklage, sowie der Kostenverteilungsschlüssel — in manchen Gemeinschaften sind Erdgeschosswohnungen von Aufzugskosten ganz oder teilweise befreit, in anderen nicht. Beides steht in Teilungserklärung, Abrechnungen und Protokollen, nicht im Exposé.

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