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FahrzeugeFinanzierung & Versicherung

Leasingrückgabe und Minderwert

Die Abwicklung am Ende eines Leasingvertrags.

Normale Gebrauchsspuren sind hinzunehmen, darüber hinausgehende Schäden werden als Minderwert berechnet — was genau darunterfällt, ist Auslegungssache und wird meist über ein Rückgabegutachten festgestellt. Verbreitete Positionen sind Steinschläge in der Frontscheibe, Kratzer über eine bestimmte Länge, Felgenschäden, Delle in der Tür, fehlende Ausstattung oder ein nicht mehr vorhandener Zweitschlüssel.

Wirksam ist Vorbereitung: das Fahrzeug einige Wochen vor Rückgabe selbst begutachten, kleinere Schäden günstiger in einer freien Werkstatt beheben lassen als über die Abrechnung des Leasinggebers, Verschleißteile im vertragsgemäßen Zustand halten und bei der Rückgabe anwesend sein, um das Protokoll mitzuzeichnen. Wer den Wagen unbesehen abstellt, akzeptiert faktisch die Bewertung der Gegenseite.

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