Unfallwagen / Unfallfreiheit
Die Zusicherung „unfallfrei“ ist eine der häufigsten Streitursachen beim Gebrauchtwagenkauf.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Fahrzeug nicht mehr unfallfrei, sobald es einen Unfallschaden erlitten hat, der über einen bloßen Bagatellschaden hinausgeht — unabhängig davon, wie fachgerecht die Reparatur war. Selbst ein optisch unauffälliger, vollständig behobener Karosserieschaden zählt. Ausgenommen sind nur wirklich geringfügige Schäden wie ein Steinschlag im Lack.
Beim Kauf lässt sich Unfallfreiheit nie hundertprozentig beweisen, aber mit vertretbarem Aufwand prüfen: eine ausdrückliche Zusicherung im Kaufvertrag, ein unabhängiges Gutachten vor dem Kauf, eine Lackschichtdickenmessung zur Erkennung von Nachlackierungen, und der Blick in HU-Berichte, die frühere Auffälligkeiten dokumentieren können.
Relevanz je nach Rolle
- Verkäufer
- Falsche Zusicherung ist arglistige Täuschung — sie hebelt jeden Gewährleistungsausschluss aus und kann den ganzen Kauf rückabwickeln.