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ImmobilienFerienimmobilie & Vermietung

Eigennutzungsrecht

Vertraglich festgelegte Wochen, in denen der Eigentümer eine verwaltete Ferienimmobilie selbst nutzen darf.

Viele Ferienimmobilien in verwalteten Anlagen (Ferienparks, Apartmentanlagen mit Poolvertrag) werden nur unter der Bedingung verkauft, dass sie über den zentralen Betreiber vermietet werden. Im Gegenzug erhält der Eigentümer ein vertraglich fest umrissenes Eigennutzungsrecht — typischerweise eine bestimmte Wochenzahl pro Jahr, oft mit Einschränkungen in der Hauptsaison oder gegen eine zusätzliche Nutzungsgebühr.

Wer mehr als die vereinbarten Wochen selbst nutzen will, zahlt entweder drauf oder verzichtet auf einen Teil der erwarteten Mieteinnahmen — beides sollte in die Renditerechnung vor dem Kauf einfließen, nicht erst danach auffallen. Ebenso wichtig: ob und wie das Eigennutzungsrecht bei einem späteren Weiterverkauf der Immobilie automatisch übergeht oder neu verhandelt werden muss.

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