Vermietung an Angehörige
Wird an Angehörige zu einer Miete unterhalb der ortsüblichen vermietet, kann der Werbungskostenabzug eingeschränkt sein.
Der Mietvertrag muss zudem einem Fremdvergleich standhalten: schriftlich geschlossen, tatsächlich durchgeführt, Miete regelmäßig gezahlt, Nebenkosten abgerechnet. Fehlt die tatsächliche Durchführung, erkennt die Finanzverwaltung das Mietverhältnis insgesamt nicht an — mit der Folge, dass sämtliche Werbungskosten entfallen.
Maßgeblich ist die ortsübliche Marktmiete einschließlich umlagefähiger Kosten, die bei Prüfungen anhand des Mietspiegels oder vergleichbarer Objekte belegt werden muss. Für die Kaufentscheidung — etwa beim Erwerb einer Wohnung für die Kinder — sollte die Gestaltung vorab durchgerechnet werden: Eine zu großzügig bemessene Vergünstigung kostet mehr Steuervorteil, als sie an Miete spart. Das gehört in die steuerliche Beratung.