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ImmobilienGewerbeimmobilie & Pacht

Konkurrenzschutzklausel

Die Zusicherung, dass der Vermieter im selben Gebäude oder Center keinen direkten Konkurrenten ansiedelt.

Eine Konkurrenzschutzklausel verpflichtet den Vermieter, innerhalb eines definierten Bereichs — etwa desselben Gebäudes oder Einkaufszentrums — kein Geschäft mit demselben oder einem sehr ähnlichen Sortiment an einen anderen Mieter zu vermieten. Ohne eine solche Klausel gibt es im Gewerbemietrecht keinen automatischen Schutz davor.

Entscheidend ist die genaue Formulierung: Wie weit reicht der geschützte Bereich, und wie eng oder weit ist „Konkurrenz“ definiert? Eine vage Klausel lässt sich im Streitfall kaum durchsetzen. Wird sie verletzt, kommen Schadensersatz, Mietminderung oder in gravierenden Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht in Betracht.

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Passendes WerkzeugGemly Vermietung