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FahrzeugeKauf & Vertrag

Probefahrt

Die Fahrt zur Prüfung eines Fahrzeugs vor dem Kauf.

Händler nutzen in der Regel eigene Kennzeichen mit entsprechendem Versicherungsschutz und lassen eine Vereinbarung unterschreiben, die häufig eine Selbstbeteiligung des Interessenten vorsieht. Bei einer Probefahrt mit einem privaten Fahrzeug greift die Haftpflicht des Halters gegenüber Dritten; für Schäden am Fahrzeug selbst kommt es auf die Kaskodeckung und darauf an, ob der Fahrerkreis diese Nutzung umfasst.

Inhaltlich sollte die Probefahrt lang genug sein, um Betriebstemperatur zu erreichen, und verschiedene Situationen abdecken — Stadt, Landstraße, Autobahn, enge Kurven, starkes Bremsen, Rückwärtsfahren. Wichtig ist außerdem, das Fahrzeug kalt zu starten: Viele Auffälligkeiten bei Motor, Abgasanlage und Fahrwerk zeigen sich nur in den ersten Minuten und verschwinden danach.

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