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FahrzeugeZulassung & Recht

Halterhaftung

Die Verantwortung des Fahrzeughalters, auch wenn eine andere Person gefahren ist.

Der Halter — die im Fahrzeugschein eingetragene Person — trägt eine eigenständige Verantwortung, unabhängig vom tatsächlichen Fahrer: die Pflicht zur Versicherung, zur Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und im Zivilrecht die sogenannte Betriebsgefahr, die auch ohne eigenes Verschulden zu einer Mithaftung führen kann.

Beim Verkauf ist Eile geboten: Bis die Ummeldung auf den neuen Halter bei der Zulassungsstelle bestätigt ist, bleibt der bisherige Halter formal verantwortlich für das Fahrzeug — inklusive möglicher Bußgelder oder Kosten, die in der Zwischenzeit entstehen. Die Fahrzeugregisterverordnung sieht dafür eine Frist von einer Woche vor.

Relevanz je nach Rolle

Verkäufer
Bis die Ummeldung bestätigt ist, haftest du als eingetragener Halter weiter — bestehe auf einer kurzen Frist und im Zweifel auf einer Kopie der Anmeldebestätigung.
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