FahrzeugeZulassung & Recht
Halterhaftung
Die Verantwortung des Fahrzeughalters, auch wenn eine andere Person gefahren ist.
Der Halter — die im Fahrzeugschein eingetragene Person — trägt eine eigenständige Verantwortung, unabhängig vom tatsächlichen Fahrer: die Pflicht zur Versicherung, zur Verkehrssicherheit des Fahrzeugs und im Zivilrecht die sogenannte Betriebsgefahr, die auch ohne eigenes Verschulden zu einer Mithaftung führen kann.
Beim Verkauf ist Eile geboten: Bis die Ummeldung auf den neuen Halter bei der Zulassungsstelle bestätigt ist, bleibt der bisherige Halter formal verantwortlich für das Fahrzeug — inklusive möglicher Bußgelder oder Kosten, die in der Zwischenzeit entstehen. Die Fahrzeugregisterverordnung sieht dafür eine Frist von einer Woche vor.
Relevanz je nach Rolle
- Verkäufer
- Bis die Ummeldung bestätigt ist, haftest du als eingetragener Halter weiter — bestehe auf einer kurzen Frist und im Zweifel auf einer Kopie der Anmeldebestätigung.