Differenzbesteuerung
Ein Verfahren, bei dem ein Händler die Umsatzsteuer nur auf seine Marge abführt, nicht auf den gesamten Verkaufspreis.
Angewendet wird das Verfahren typischerweise, wenn der Händler das Fahrzeug von einer Privatperson erworben hat und daher selbst keine Vorsteuer ziehen konnte. Für private Käufer ist das ohne praktische Folgen — der Endpreis zählt. Für Unternehmer ist der Unterschied dagegen erheblich, weil bei einem regelbesteuerten Fahrzeug die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar sein kann, bei einem differenzbesteuerten nicht.
Deshalb sind zwei Angebote mit identischem Bruttopreis für einen vorsteuerabzugsberechtigten Käufer wirtschaftlich verschieden. Inserate weisen das oft nur in einem kurzen Zusatz aus. Wer gewerblich kauft, sollte den Status vor der Preisverhandlung klären; die konkrete steuerliche Beurteilung gehört in die steuerliche Beratung.
Für private Käufer macht Differenzbesteuerung keinen Unterschied — für vorsteuerabzugsberechtigte Käufer ist sie bei gleichem Bruttopreis wirtschaftlich schlechter, weil der Vorsteuerabzug entfällt.
Regelbesteuerung
- Steuerbemessung
- Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis
- Ausweis in der Rechnung
- Umsatzsteuer offen ausgewiesen
- Vorsteuerabzug (gewerblich)
- Möglich für vorsteuerabzugsberechtigte Käufer
- Typischer Fall
- Händler hat Fahrzeug vorsteuerabzugsberechtigt erworben
- Relevanz für Privatkäufer
- Keine, Endpreis zählt
Differenzbesteuerung
- Steuerbemessung
- Umsatzsteuer nur auf die Marge des Händlers
- Ausweis in der Rechnung
- Keine Umsatzsteuer ausgewiesen
- Vorsteuerabzug (gewerblich)
- Nicht möglich
- Typischer Fall
- Händler hat Fahrzeug von privat erworben
- Relevanz für Privatkäufer
- Keine, Endpreis zählt
Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.