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ImmobilienKosten & Steuern

Selbstnutzung steuerlich

Bei einer selbstgenutzten Immobilie sind weder Zinsen noch Abschreibung steuerlich abziehbar.

Das ist der zentrale Unterschied zur Kapitalanlage und der Grund, warum dieselbe Immobilie in beiden Nutzungsarten völlig unterschiedlich zu rechnen ist. Beim Eigenheim entsteht der wirtschaftliche Vorteil nicht über Steuern, sondern über die ersparte Miete und den Vermögensaufbau durch Tilgung — ein Effekt, der real, aber steuerlich unsichtbar ist.

Ausnahmen bestehen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, für ein häusliches Arbeitszimmer unter engen Voraussetzungen sowie für erhöhte Absetzungen bei Denkmalobjekten in abgeschwächter Form. Umgekehrt bringt die Selbstnutzung einen erheblichen Vorteil an anderer Stelle: die Ausnahme von der Besteuerung des Veräußerungsgewinns innerhalb der Spekulationsfrist.

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