Fahrtenbuchauflage
Eine behördliche Anordnung, für ein Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen.
Die Auflage ist keine Strafe, sondern eine Maßnahme zur künftigen Fahrerermittlung — sie kann deshalb auch dann ergehen, wenn im Ausgangsfall kein Bußgeld gegen den Halter verhängt wurde. Zu dokumentieren sind vor jeder Fahrt beziehungsweise unmittelbar danach Fahrer, Datum, Uhrzeit und Fahrtdaten; die Auflage ist zeitlich befristet und wird auf Verlangen vorgelegt.
Für die Kaufentscheidung ist das insofern relevant, als die Auflage am Halter und am Fahrzeug hängen kann. Beim Kauf eines Fahrzeugs aus einem gewerblichen Fuhrpark oder von privat lohnt die Frage danach — und beim eigenen Fahrzeug die Erkenntnis, dass ein „Ich weiß nicht, wer gefahren ist" nach einem Verstoß nicht folgenlos bleibt. Ob eine konkrete Auflage rechtmäßig ist, gehört in die Rechtsberatung.