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ImmobilienFerienimmobilie & Vermietung

Zweckentfremdungsgenehmigung

Erlaubnis der Gemeinde, Wohnraum kurzfristig statt dauerhaft zu vermieten.

Das Zweckentfremdungsverbot soll verhindern, dass Wohnraum dem angespannten Mietmarkt entzogen wird, indem er dauerhaft als Ferienwohnung statt als Wohnung vermietet wird. Ob und wie streng es gilt, regelt jede Gemeinde per eigener Satzung — Großstädte wie München, Berlin oder Köln haben eigene, unterschiedlich strenge Regelungen, viele kleinere Gemeinden gar keine.

Wo eine Satzung besteht, ist die kurzfristige Vermietung ab einer bestimmten Dauer im Jahr (oft acht bis zwölf Wochen) genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist häufig befristet und muss aktiv verlängert werden — läuft die Frist ab, gilt die Vermietung ab diesem Zeitpunkt formal als nicht genehmigt, auch wenn sich sonst nichts geändert hat.

Relevanz je nach Rolle

Käufer
Vor dem Kauf einer Wohnung, die du als Ferienwohnung vermieten willst, lohnt sich die Anfrage beim zuständigen Amt, ob am Standort überhaupt eine Genehmigung zu erwarten ist — in manchen Lagen wird sie faktisch nicht mehr erteilt.
Vermieter
Für dich als Vermieter ist die Genehmigung eine wiederkehrende Aufgabe, keine einmalige Formalität: Fristen im Blick zu behalten gehört zur laufenden Verwaltung dazu.

Siehe auch

Passendes WerkzeugGemly Vermietung