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ImmobilienFerienimmobilie & Vermietung

Kurtaxe

Abgabe, die Gäste für touristische Infrastruktur zahlen — vom Vermieter eingezogen und an die Gemeinde abgeführt.

Die Kurtaxe (auch Fremdenverkehrsabgabe genannt) finanziert touristische Infrastruktur wie Kurparks, Wanderwege oder Strandreinigung. Rechtlich schuldet sie der Gast, in der Praxis zieht sie fast immer der Vermieter ein und führt sie gesammelt an die Gemeinde ab — meist monatlich oder quartalsweise, je nach Satzung.

Wer die Abführung versäumt, haftet gegenüber der Gemeinde unabhängig davon, ob er das Geld tatsächlich von den Gästen eingezogen hat. Viele Kommunen verlangen zusätzlich eine laufende Meldung der Gästezahlen, oft über ein eigenes Online-Portal — eine Pflicht, die getrennt von der eigentlichen Zahlung besteht und ebenso leicht übersehen wird.

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